Hallo und Herzlich willkommen!

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Fahrschule vor.

Seit 50 Jahren bieten wir Ihnen eine freundliche und kompetente Ausbildung in Mölln und Gudow.

Wenn Sie noch Fragen haben oder einfach nur weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns oder kommen Sie doch einfach mal vorbei.

Aktuelles

Änderungen bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung

Seit Januar 2021 gilt bundesweit für alle Führerscheinklassen die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP).

Ziel ist es, die Fahrerlaubnisprüfung zu optimieren, um das besonders hohe Unfallrisiko von Fahranfängern weiter zu verringern und die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern. Wichtiger Bestandteil ist ein digitaler, ausführlicher Katalog, der Fahraufgaben und Bewertungskriterien beschreibt.

Mittels einer speziellen Software dokumentiert der Prüfer in einem elektronischen Prüfungsprotokoll auf seinem Tablet die Prüfungsfahrt und bewertet anschließend die Fahrkompetenz des Fahrschülers. Das Programm dient dabei nur zur Unterstützung, alle Entscheidungen trifft weiterhin der Prüfer.
Am Ende der Prüfungsfahrt findet zwischen Prüfer und Schüler ein Feedbackgespräch statt und dem Schüler wird das Protokoll zur Verfügung gestellt.

Dieses neue Verfahren soll für mehr Objektivität und Transparenz sorgen und eine bessere Rückmeldung an die Prüflinge ermöglichen.
Die neue Prüfungsordnung zieht eine Verlängerung der Prüfungsdauer um 10 Minuten nach sich und dementsprechend auch eine Anhebung der TÜV-Gebühren (diese können in der Fahrschule eingesehen werden).

Automatikregelung ab dem 01.04.2021

Die sogenannte Automatikregelung besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ausbildung und die Prüfungsfahrt auf einem Kfz mit Automatikgetriebe absolvieren und danach trotzdem ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sie nach einer praktischen Grundausbildung auf einem Automatik-Kfz mindestens 10 Fahrstunden (je 45 Minuten) auf einem Auto mit Schaltgetriebe absolvieren. In einer 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer müssen sie dann ihre Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe nachweisen. Bei Erfolg stellt die Fahrschule eine Bescheinigung darüber aus.

Nach bestandener Fahrprüfung wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen, die jedoch keine einschränkende Wirkung auf die Fahrerlaubnisklasse B hat.

Mindestalter Fahrerlaubnisklasse AM

Ab 08.05.2020 wird in Schleswig-Holstein das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre gesenkt.

Neuer Bußgeldkatalog

Ab dem 28.04.2020 wird der Bußgeldkatalog verschärft. Besonders zu schnelles
Fahren und falsches Parken wird deutlich teurer.

Hier findet ihr den aktuellen Bußgeldkatalog. (Link einfügen)